Hallo Mirko,
hier müssen Sie erst mal definieren, welche Anforderungen Sie haben:
ist es eine Nutzungseinheit mit Aufenhaltsraum - ich denke, nach Ihrer Beschreibung - nicht! (es sei denn, es ist auch die Hausmeisterwerkstatt da oben).
Dann schauen Sie mal in die SächsBO § 31, wann und wo Sie einen RW beötigen;
Die Antwort ergibt sich dann wohl aus der Definition und den Anforderungen: aus meiner Sicht - keine, da es nur ein vorübergehender Arbeitsraum (Revision, Wartung) ist;
mfg
der Feuerteufel