in einer Schule gehen wir davon aus, daß alle Nutzer sich auskennen. Ich meine, daß eine Durchquerung eines anderen Klassenraumes, um vom Flur über diesen zu einem anderen Treppenraum zu kommen, aber schon verquer ist.
Wenn man sich mi den beteiligten einig wird, daß das halt nicht zu vermeiden ist u n d dann häufig so geübt wird u n d in den Rettungswegeplänen und in der Fluchtwegbeschilderung ordentlich aufgenommen ist, d a n n würde ich es als denkbar ansehen, für den "Regelfall" ist das nichts. Die Türen auf dem Weg dürfen nicht abschließbar sein ...
Vielleicht auch mit einer Beschilderung "Zum Treppenraum Nord" mit Fluchtwegzeichen an dieser Klassenraumtür ...
keine Begeisterung Schächer