Bundesland: Hessen Autor: Jürgen Hallo,
ich habe zwei Fragen, die mit Brandschutz in Verbindung stehen:
in seiner Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses lagert ein Hausbewohner u.a. sehr große Pakete mit unbekanntem Inhalt (auf den Paketen steht nur: zerbrechliche Ware) ungeöffnet und über einen langen Zeitraum hinweg. Die Pakete sind wirklich sehr groß und sperrig. Darüber hinaus wird die Tiefgarage als Abstellplatz für nicht mehr benötigte Gegenstände genutzt wie z.B. eine alte Sonnenbank. Selbstverständlich reicht der Platz nicht mehr aus, um ein Fahrzeug dort abzustellen.
Meine Frage ist, ob er das vor allem unter brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten machen darf? Und hat er eine Tiefgarage nicht als Tiefgarage zu nutzen? Zumal seine beiden Autos zur gleichen Zeit entweder auf den Gästeparkplätzen oder sogar in der Feuerwehrzufahrt abgestellt werden.
Meine andere Frage bezieht sich auf die Anbringung eines Türfeststellers im Boden in einem Fahrradabstellraum im Keller eines Mehrfamilienhauses. Dieser Raum ist mit einer selbst schließenden Brandschutztür ausgestattet. Ist eine solche Tür in diesem Raum überhaupt notwendig? Und falls ja, kann trotzdem im Boden ein Türfeststeller, angebracht werden?
Falls es von Bedeutung sein kann, das Haus steht in Hessen.
Vielen Dank
Jürgen