Hallo ich83,
ein sehr interessante Analyse des Reiterbetriebs und Sie werden sich vielleicht wundern, aber auf 90% der Betriebe mit Pferdehaltung sind in einem ähnlichen kritischen IST-Zustand was den Brandschutz betrifft.
Es ist leider so, dass für Tierhaltungsbetriebe keine brandschutztechnischen Auflagen in den LBO´s oder MBO vorhanden sind und was der "Bauer" nicht muss, dass mach er auch nicht.
Jedoch möchte ich als Erinnerung auf den §14 MBO verweisen:
Gemäß § 14 MBO sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Herrn Halbinger pflichte ich bei und sicherlich muß sinnvollerweise bezügl. des Brandschutzes von einem Fachpersonal eine Bestandsaufnahmen erfolgen und darauf bezogen ein Brandschutzgutachten in Verbindung mit einem Brandschutzkonzept erarbeitet werden.
Selbstverständlich werden daraus Kosten entstehen, die der Besitzer der Reitanlage tragen muss.
Jedoch wäre mein Rat und Vorschlag, dass wir Ihnen ein Brandschutzkonzept mit einer Brandmeldeanlage speziell für landwirtschaftliche Betriebe (auch Pferdeställe und Heulager) ausarbeiten. Dies sollte als Mindestschutz realisiert werden.
Sollten Sie Interesse daran haben, können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen.
Grus
T. Karayel