Hallo zusammen,
wir beziehen gerade mit unserem Lager ein neues Firmengebäude, bei dem ein Rettungsfenster als Fluchtweg zur Verfügung steht. Das Fenster entspricht auch den baulichen Vorschriften etc. und kann als Fluchtweg benutzt werden.
Da wir aber mit hochwertiger Ware handeln und leider immer wieder auf Aushilfsmitarbeiter zurückgreifen müssen, wird doch relativ viel Ware entwendet.
Nun zu meiner eigentliche Frage:
In wie weit dürfen wir das Fenster verschließen, damit dieses nicht als Fluchtweg für Diebstähle genutzt wird. (Bei den Türen gibt es eben Kontrollen ...)
Wäre es möglich den Fensterschlüssel in einem Kästchen mit einschlagbarer Scheibe neben dem Fenster anzubringen?
Hat jemand eine Idee, welche (handelsüblichen) Sperrvorrichtungen wir anbringen dürfen.
Freue mich über jeden Input.