Hallo Herr Wagner,
wenn es sich um eine genehmigte und überwachte Aufzugsanlage handelt und im Gebäude keine Änderungen vorgenommen wurden, die den Bestandsschutz des Gebäudes aufheben, besteht zunächst kein Anpassungsverlangen an die Aufzüge.
Die Anpassung wäre somit eine freiwillige Sache. Die DIN EN 81 gilt für neue Aufzugsanlagen.
Eine statische Brandfallsteuerung ist besser als gar keine Brandfallsteuerung und würde schon eine Verbesserung darstellen. Hierzu einfach das brandschutztechnisch "beste" Geschoss bestimmen.
Herrn Michel:
Einen "normalen" Aufzug in einem vom Brand betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteil als Rettungsweg zu nutzen, halte ich für extrem gefährlich!
1. Es ist nicht bekannt, wie lange schon die Notstromversorgung läuft und wie lange z.B. Zuleitungen dem Brand ausgesetzt waren. Demnach kann der Aufzug mit den zu Rettenden jederzeit stecken bleiben.
2. Fluchthauben helfen nicht gegen CO und bringen nur etwas, wenn die Sauerstoffkonzentration ausreicht. Sollte man im Aufzug stecken bleiben, wird es eng. Selbst für die Feuerwehr besteht keine Fluchtmöglichkeit aus der Kabine. Warum haben Feuerwehraufzüge sonst Ausstiegsmöglichkeiten und einen Vorraum?
3. Eine Übersteuerungsmöglichkeit für eine eingeleitete Brandfallsteuerung halte ich für höchst gefährlich. Vor allem würden hierdurch sicherheitstechnisch relevante Systeme (detektierende BMA) übersteuert.
Nach meinem Kenntnisstand ist diese Übersteuerung auch in der DIN EN 81 nicht beschrieben und sollte möglichst vermieden werden.