Liebe Forumsteilnehmer,
ich bin mir nicht ganz im Klaren bei folgender Situation:
- "Pfeifenkopf-Grundstück" mit ca. 45x20m mit Zufahrtsweg zum Grundstück mit 20x3,2m
- Geplantes 8 Fam.-Wohngebäude in Bayern (Gebäudekl. 3) mit Brüstungen des höchstgelgenen Geschosses unter 8m
- Gebäude zum Teil mehr als 50 m von öffentl. Verkehrsfläche entfernt.
- Feuerwehr kann über geradlinige Zufahrt (20x3,2m) das "Hauptgrundstück" (45x20m) anfahren, hat dann eine Aufstellfläche von 9,5 x 11,0 m auf dem "Hauptgrundstück".
Welche Abweichungen sind hier notwendig?
Vielen Dank schon im Voraus!
Alois