Hallo Ruppi,
mit dem Thema bin ich oft unterwegs und muss die Türen untersuchen und bewerten.
Meine Erfahrung: viele Türen wurden in Lizenz gefertigt. Mit dem Zulassungsschildchen bzw. der Überwachungsplakette beim Bau nach DIN, wurde die Lizenzgebühr fällig. Konsequenz: Kuhandel mit der abnehmenden Behörde, ein paar Türen wurden gekennzeichnet und die andern baugleich gefertigt, aber ohne Schild. So konnte manche Mark (auch für den Bauherrn oder die Kommune) gespart werden.
Nun muss hier heute ggf. ein Sachverständiger her, der die Bauart beurteilen kann, um diese Bestandtüren zu "legalisieren". Hierzu muss aber die Genehmigungsbehörde mit an den Tisch und auf Basis der Beurteilung zustimmen. Andernfalls sind und werden es keine Brandschutztüren und müssen raus. - Bitte kein neues Schild anbringen - das kann tödlich sein!
Ich selbst habe in einem 4-Sterne-Hotel (in NRW) Türen mit T30-1-Schild gefunden, deren Innenleben Waben (Hernn Schächers "Limba einfach") waren. Der Besitzer kannte halt jemanden....
Beim Thema von Mattes, bin ich der Meinung, dass es heute zumutbar ist, die vermeintlichen Rauchschutztüren zu ertüchtigen. Es gibt hier geprüfte und geeignete Nachrüstsysteme im Markt (Schröders, Athmer, Dichtung Specht...), die eine kostengünsitge zusätzliche Sicherheit bieten. Nur belassen, auch wenn damals keine Dichtungen erforderlich waren, ist augenwischerei. Die Brandgase sind heute wesentlich gefährlicher und toxisch, als sie es vielleicht vor 50 Jahren mal waren (genug davon war schon immer tödlich!).
PS: .."durchbohrt" - ist nicht zwangsläufig ein Totalschaden!
mfg
der Feuerteufel