Hallo,
ich habe in einem Kellergeschoss eines Hotels einen Bereich welcher nur für Personal zugänglich ist:
Umkleiden, 1 Büro (=Aufenthaltsraum), diverse Lagerräume, Heizungsraum, etc.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser Kellerbereich eine Nutzungseinheit ist, da mind. 1 Aufenthaltsraum vorhanden ist (Büro). In meinen Konzept definiere ich das als Nutzungseinheit "Personalbereich", welcher kleiner als 200m? ist. In dieser NE ist ein Flur welcher in entgegengesetzte Richtungen zu 2 Treppenhäusern führt (2 Rettungswege für den Aufenthaltsraum). Dieser Flur ist für mich jedoch kein notwendiger Flur (siehe Bauordnung, kein notwendiger Flur erforderlich in NE mit
Liege ich falsch? Da ich von anderen gehört habe, dass im Keller keine Nutzungseinheiten sind, da ich aber den Aufenthaltsraum habe ist der Flur ein notwendiger Flur. Und ich müsste gem. MBe-VO JEDE Tür in T30-RS schotten?
Ich hoffe Ihr könnt die Unklarheiten klären und danke im Voraus
MfG Ebab