Hallo Kollegen,
landwirtschaftliche Gebäude dürfen max. 10 000 m? Rauminhalt haben. Dann Brandwand. Das Volumen ist nach BayBO als Brutto-Volumen auszulegen, was eigentlich klar ist, weil das böse Feuer eben alles vernichten will.
Bei Ställen werden unterhalb der Bodensohle meist Kanäle angeordnet, welche für den Ablauf der Sch.... und der P.... der Tiere da ist, welcher auch mit Wasser sauber gemacht wird ("Fäkalienkanal").
Wenn nun das Gebäude ohne Kanal bereits 10 000 m? besitzt wird mit diesem Kanal eben das max. Volumen überschritten.
Hat hier jeman Erfahrung, ob und wenn ja, um wiviel (ca. %) die Erhöhung des Volumens von den Behörden akzeptiert wird?
Gruß und Dank
Rupi