Also, ich denke mal, es handelt sich um einen Neubau. Warum müssen wir Brandschutzfachplaner eigentlich alles gesund beten? Weil der Architekt das Gebäude so schöner findet!?
Erst mal sollte man versuchen, den Entwurf zu ändern.
In NRW gibt es zu Fenstern ein Grundsatzurteil des OVG Münster. Bei Neubauten sind Abweichungen von der Grösse der Rettungsfenster von mindestes 0,9m * 1,2m regelmäig abzulehnen. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum bei Neubauten dieses Mass unterschritten werden soll. Hier muss der Entwurfsverfasser sich auf die Bauordnung beziehen und die Mindestmasse einhalten. Das sollte bei einem Neubau auch kein Problem sein.
Wird das Mindestmass eingehalten, hätte ich keine Bedenken, für 3-4 Zimmer anstelle des 2. baulichen Rettungsweges eine anleiterbare Stelle vorzusehen. Problematisch wird dies jedoch dann, wenn die Abweichung in vielen Geschossen übereinander auftritt. Dann würde die Rettung deutlich verzögert.
Zum 2. Problem, dem Frühstücksraum. Ich würde niemals, aber auch wirklich niemals mit Wahrscheinlichkeiten argumentieren. Auch wenn eine Wahrscheinlichkeit im Promille-Bereich liegt, kann das Ereignis jederzeit eintreten. Und wenn dann bei dem unwahrscheinlichen Ereignis Menschen zu Schaden kommen, hat man ein Problem.
Auch zu argumentieren, dass niemals 40 Leute im Frühstücksraum sitzen, halte ich für gewagt. Wenn die niemals da sitzen, warum wird der Raum nicht für nur 10 Personen ausgelegt?
40 Personen zudem über zu schmale Fenster zu retten, halte ich nicht für vertretbar. Warum nicht eine Tür zu einem Nachbarraum schaffen, aus dem ich unabhängig vom Treppenraum flüchten kann?
Der Grundsatz von zwei unabhängigen und funktionierenden Rettungswegen sollte grade in Gebäuden, in denen sich viele ortsUNkundige Menschen aufhalten eingehalten werden.