lieber Kollege,
"eigentlich" sind in GK 5 Treppen in F 30 A erforderlich und generell für alle GK 3 - 4 - 5 (nicht für 1 + 2 weil keine Treppenraumerfordernis) Türen zu Wohnungen, Büros usw. bis 200 m? "dichtschließend und selbstschließend", richtigerweise sollten sie auch vollwandig sein. "ds ss" ist in § 32 bei den Fluren erklärt als dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung und Obetürschließer. Wenn sie durchbrennt nutzt sie nix, deshalb sollte es ein hohlraumfreies "Brett" als Spanplatte oder Vollholz mindestens 35 mm stark sein.
W e n n im Bestand Holztreppen drin sind, k a n n Bestandsschutz greifen und man kann sie lassen, w e n n daraus keine konkrete Gefahr droht. Holztreppe und eine Primitivtür führt zur Brandübertragung und Austritt aus der Brandwohnung und Eintritt in die nächste Wohnung. Gefahr ! Verboten.
W e n n die Türen gut halten, k a n n man mit einer Holztreppe leben.
Die genauen Anforderungen kann man leicht im Auftritt der Obersten bauaufsicht finden : www.Wirtschaft.Hessen.de >> Bauen/Wohnen >> Baurecht >> Hessische Bauordnung, die meisten Anforderungen findet man in der Tabelle "Anlage 1" , dort sind sie auf 3 Seiten aufgelistet. Kopierenund entsprechend GK umsetzen. Zur Erläuterung die "HE", die "Handlungsempfehlungen zur HBO", da ist alles noch mal erläutert. Dazu den "Bauvorlageerlaß", falls man Formulare braucht, Erläuterungen wieder in Abschnitt 2.
Ist halt ein bißchen viel Papier - aber übersichtlich organisiert.
mfg Schächer