Bundesland: Hessen Autor: Jörg Neff Hallo Leute,
habe gerade mal euer Forum durchorstet und muss sagen es gefällt mir hier recht gut.
nun zu meinem problem:
1. wir bearbeiten hier ein Bauwerk der Gebäudeklasse 4 in einer hessischen Stadt. Bei der Gebäudeklasse4 sollte ja eigentlich der sogenannte "Nachweisberechtigte" zum Einsatz kommen.
Jetzt ist es allerdings so, dass wir hier lediglich "Fachplaner Brandschutz" (Version Ingenieurkammer Hessen) sind.
Die Bauaufsicht in der betreffenden Stadt steht auf dem Standpunkt, dass sie in dem Fall der GK4 nur Brandschutznachweise der Nachweisberechtigten akzeptiert und keine Prüfung mehr selber durchführen will.
Wir kennen aus unserer Tätigkeit jedoch den Vorgang in der Art, dass in dem Fall wo "wir" hier selber aufstellen von der Bauaufsicht geprüft wird.
Der andere Fall wäre ja unseres Erachtens der, dass ein sog. "Sachverständiger für Brandschutz" den von uns aufgestellten Nachweis prüft, dieser aber wiederrum dann vom Bauherren direkt mit der Prüfung beauftragt werden muss.
Fragen:
1. Ist es wirklich so, dass die Bauaufsicht unser Verlangen nach Prüfung in diesem Fall ablehnen kann?
2. Falls BA das kann, gibt es schon in Hessen zugelassene Sachverständige, die man mit der Prüfung beauftragen kann?
Danke schon mal für alle Antworten.
Jörg