Hallo andrea,
wenn ich jetzt mal die Schulbaurichtlinie hernehme, dann müssen zwar Türen "im Zuge von Rettungwegen" in Fluchtrichtung aufschlagen, wobei das bei Türen von Räumen bis 80 Personen nicht sein muss (in Sachsen) -
aber bei Ihnen ist es nicht "im Zuge" von Rettungswegen.
Ich glaube, in der ASR A2.3 gibt es die Regel, daß Notausgänge nach außen öffnen müssen, und keine Schiebetüren sein dürfen, und da es in der Schule Lehrer/innen gibt, gilt ja auch das Arbeitsstättenrecht - wobei hier nach Gefährdungsbeurteilung auch abgewichen werden kann...
Fazit: in Ihrem Fall könnte ich mir auch Schiebetüren zum Rettungsbalkon vorstellen, WENN diese leicht, schnell, intuitiv und einfach zu öffnen sind (z.B. durch besonders bedienungsfreundliche Beschläge?), innen nicht verstellt werden können usw.
Wenn Sie das als Planerin garantieren können, sollte es gehen...
M. Koeppen