Hallo Leute,
man nehme an:
Zwei Gebäude mit Abstand von 5 m. Jedes hat einen eigenen Eingang und ein eigenes Rettungswegsystem (1. + 2. RW).
Unter beiden Gebäuden verläuft eine für beide dazugehörige Tiefgarage, also 2 x Gebäudelänge + 5 m (der obige Abstand). Rampe + Schleuse vorhanden (1. + 2. RW).
Rechtes Gebäude hat max. 30 Betten, das linke auch max. 30 Betten.
BayBO oder BStättV?
Ich bin der Ansicht BayBO, da linkes und rechtes Gebäude "selbstständig" benutzbar sind und jeweils ein eigenes RW-System haben (und der Abstand mit 5 m auch ausreichend ist).
Achtung für Nichtbayern bzw. Musterlandeinwohner (und andere): BStättV gilt in Bayern erst mit mehr als 30 Betten entg. der MBO (mit mehr als 12).
Gruß
Rupi (Bayer oder wohl eher 60iger)