arrgh...
Kopf->Tischplatte
Der Beitrag war jetzt nicht ernst gemeint, oder?
Wenn dieser Grundsatz wirklich stimmen würde (was er so nicht tut), dann bitte ich doch folgendes zu beachten:
Eine MusterIrgendwas (MBO, MSchulBauRL...) hat mit Bundesrecht überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich hierbei um Empfehlungen der Argebau, das ist verniedlicht ausgedrückt ein Kaffeekränzchen der LÄNDERbauminister, eigentlich gerichtet an sich selbst. Diese Argebau sagt dazu folgendes:
"Von der Bauministerkonferenz verabschiedete Mustervorschriften und Mustererlasse dienen als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht. Sie entfalten somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Land entscheidet, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt."
Gruß
Werner Müller