Hallo Caddy,
ohne eine Bewertng abzugeben, ob die Türen ggf. noch Bestandsschutz haben könnten oder nicht, hier ein paar Vorschläge und Hinweise:
a) Thema Drahtglas und Unfallverhütungsvorschriften:
Drahtglas ist kein Sicherheitsglas gemäß GUV SI 8027 (vormals GUV 56.3) und gegen Eindrücken zu sicheren (Querriegel oder Gitter) - hohe Verletzungsgefahr durch schlimme Schnittwunden!
b) Drahtglas aus brandschutztechnischer Sicht:
wenn es sich bei den Drahtglasscheiben um fadenverschweißtes Drahtglas handelt und die Konstuktion entsprechend der DIN 4102, Teil 4, Punkt 8.4 ff ausgeführt ist, kann es sich um Türen mit einer G30-Verglasung handeln. (Hier muss man genau hinsehen, um das zu erkennen.)
Dies wurde oft so gehandhabt, da das Thema RS-Türen erst ab 1988 normativ behandelt wurde. Bayern (BayBO) kennt erst seit der Neufassung 2008 die RS-Tür.
Diese "G30-Türen" wurden auch als "rauchdichte" Türen (RD-Tür) eingesetzt, auch ohne jegliche Dichtung.
Inzwischen bieten einige Hersteller geeignete und geprüfte Systeme der Nachrüstung / Ertüchtigung an. Infos hierzu finden Sie bei den Firmen (googlen)
Schröders - Nachrüstsysteme Rauchschutz
Athmer - Schall-Ex-Applic
Dichtung Specht - Nachrüstung Rauchschutz
Mit der Nachrüstung der Dichtsysteme und einer Selbstschließung (Obentürschließer), erhalten die Türen zwar keinen Verwendbarkeitsnachweis "Rauchschutz n. DIN 18095 oder EN 1634-3", sind aber durchaus vergleichbar einzustufen und geeignet, einige Jahre, bis zur Kernsanierung, mehr Sicherheit zu bieten.
Wenn Sie mehr Infos oder eine Begutachtung benötigen, senden Sie eine Mail an: der.feuerteufel53()gmx.de oder info()tueren-akademie.de
Ich melde mich dann kurzfristig bei Ihnen.
mfg
der Feuerteufel