Es geht auch eine hochfeuerhemmende Wand (Art. 28(4)2. oder eine nach Art. 28(4)3. ausgeführte Wand.
Die Decke des Wohngebäudes kann aus Holz hergestellt werden, wenn sie feuerhemmend ist.
Aber die Geschichte mit dem Auflager der Holzbalkendecke auf der inneren Brandwand kann z. B. der Statiker / ein BS-Planer beantworten. Die innere Brandwand muss trotzdem die o. g. Anforderungen erfüllen, was mit einer feuerbeständigen Wand im Zusammenspiel mit Holz so erst einmal nicht geht, da feuerbeständig bedeutet, dass die Tragkonstruktion nichtbrennbar sein muss. Und Holz brennt bekanntermaßen. Aber lösbar ist das sicher.
MFG T-Plan