Guten Tag,
ich habe mal eine Frage zu Maschinellen Rauchabzugsanlagen:
Wir haben hier eine MRA die auch bemessen wurde. Zuluftöffnungen sind ausreichend vorhanden.
In der DIN 18232-5 steht zur Auslösung von MRA folgendes
"MRA müssen über Brandmeldeanlagen mit Rauchmeldern oder unverzüglich durch ständig anwesendes,
geschultes Personal von Hand in Betrieb gesetzt werden."
Jetzt haben wir hier die Abnahme durch und es wird noch gefordert, dass die Türen in den Außenwänden die für die Zuluft dienen automatisch öffnen sollen.
Wo ist das denn geregelt? Oder ist das nur eine willkürliche Anforderung.
VIelen Dank.
Gruß Marius Tapp