Hallo Leute,
man/frau stelle sich folgende Situation vor:
GK 5; ein notwendiger Flur; links und rechts des Flures Büros.
Das Büro links vom Flur ist eine eigene NE und das Büro rechts von Flur ist auch eine eigene NE (somit 2 NE).
Die Flurtrennwände müssen beide fh sein.
Somit ist zwischen den NEs keine fb Trennung, was bei GK 5 sein müsste.
Wäre hier eine Abweichung zu beantragen? Also dass keine fb Abtrennung zwischen den NEs vorhanden ist, sondern ein Kombination (2 x fh Wand + brandlastfreier Flur )ausreicht?
Das ganze kann bei Türen (dichte Türen in den Flurwänden anstelle einer eigentlich geforderten T30) oder auch Schottungen (S30 in den Flurwänden anstelle einer eignetlich geforderten S90 Abschottung) weiter diskutiert werden...
Gruß
Rupi