Hallo Mirko
Wie Tuppes schon beschrieben hat, muss ein Abweichungsantrag her, wenn die Tür/Wand Verglasung die Breite von 2,5 m übersteigt.
Es gibt allerdings keine zugelassenen Tür/Wandverglasungen mit unterschiedlichen Feuerwiderstandsklassen entweder F 90/T90 oder F 30/T 30
Türen ohne Feuerwiderstand sind erst recht nicht in einer feuerwiderstandsfähigen Wandverglasung möglich.
Die Anforderung an Deinen Abschluss ist allerdings nur RS in der max. Breite von 2,5 m. Wenn es die Situation zulässt beantrage doch eine Verglasung mit RS Tür ohne Feuerwiderstand in Deiner erforderlichen Breite. Ggf. musst Du auf eine andere Art kompensieren. Villeicht bestet eine günstige Rettungswegsituation z. B. mehrere Treppenräume oder die Brandbeaufschlagung und das Herunterfallen von Bauteilen auf die zu breite Treppenraumverglasung ist nicht möglich.
Wenn diese Abweichung nicht vertretbar ist, bleibt noch eine F 30/T 30 Tür/Wand Verglasung (ebenfalls Anrag). Alles andere ist meiner Meinung wirtschaftlich nicht vertretbar.
Gruß Norbert Bärschmann