Bezüglich der erforderlichen Ausführung ist der Brandschutzatlas leider nicht erschöpfend:
-Es handelt sich um ein Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 (KG, EG, 1. OG, DG und darüber liegendes ?Galeriegeschoss?)
-Bis zur Decke über 1. OG einschließlich der Umfassungswände, Treppenraumwände und Wohnungstrennwände , sowie der Innenwände im DG wird das Gebäude in Massivbauweise ausgeführt.
-Die Decke zwischen DG und ?Galeriegeschoss? wird als Holzbalkendecke ausgebildet, die Wände im Galeriegeschoss werden vorwiegend als Gipskartonständerwände hergestellt.
-Die Wohnungen im DG erstrecken sich mit gleicher Umfassung auch auf das Galeriegeschoss (Maisonettewohnungen)
-Das Galeriegeschoss steht mit dem DG über die innenliegenden Treppen sowie teilweise über Deckenöffnungen in offener Verbindung.
-Das Brandschutzkonzept schreibt für die Decke zwischen DG und Galeriegeschoss und die Dachfläche im DG-Bereich HFH-Ausführung vor.
Folgende Fragen tauchen nun auf:
-Muß im Anschlußbereich der Holzbalkendecke zum Dach in den Sparrengefachen eine Verblockung eingebaut werden ? und ist mein Detailvorschlag hier Regelkonform?
-Müssen die Zimmerwände im DG bis OK-Balkenlage gemauert werden um eine ?Verblockung? zu erreichen ? oder reicht die Ausführung bis UK-Balkenlage?
-Müssen im Bereich von Zimmer- oder Abseitenwänden im Galeriegeschoss Verblockungen in der darunter liegenden Holzbalkendecke und in der darüber liegenden Sparrenlage eingebaut werden?