ich meine d o c h. Wenn ich eine offene Verkaufshalle habe, ist es gleich, ob ich im Cafe oder im Supermarkt bin. Wenn durch eine Wand die Sicht und die Wahrnehmung eines Brandes erschwert sind, ist die Rettung langsamer.
Mal unterstellt, die Größenordnung des Marktes ändert sich nicht (vorher und nachher Nichtsonderbau oder vorher und nachher Sonderbau), dann sind die Fluchtwege zu prüfen, ob sie nach Anzahl, Zuordnung und Fluchtweglänge noch ausreichen.
Die Erkennbarkeit eines Brandes sollte durch Rauchmelder verbessert werden, die zwischen Bestand und Anbau verbunden sind, daß sie in beiden bereichen gleichzeitig warnen.
Es muß genügend weitere Fluchtwege geben.
Die Anleiterbarkeit des Obergeschosses darf durch den Anbau nicht beeinträchtigt werden.
Das ganze muß mit Baugenehmigung beantragt udn genehmigt werden. Dazu gehört ein Brandschutzkonzept, in dem die Unbedenklichkeit des Anbaus hinsichlich Fluchtwegen und Beherrschbarh´keit durch die feuerwehr nachzuweisen ist.
Wenn über dem neuen Dach Fenster an der schrägen Wand angeordnet sind, reicht nicht "harte bedachung" sondern es erfordert die Brandwiderstandsdauer der Dekcne entsprechend Gebäudeklasse.
Da der überdachte bereich Fluchtweg u n d Angriffsweg der feuerwehr ist, darf der bereich, auch wenn er eingeschossig ist, nicht vorzeitig einfallen.
mfg Franz Schächer