Hallo Herr Müller,
die Frage habe ich schon befürchtet...
Ich persönlich halte die Möglichkeit des Rauchabzugs mit entsprechender Auslösung im obersten Geschoss und EG für eine sehr sinnvolle Einrichtung, die auch den Rettungsweg für die obersten Geschosse verbessert.
Zudem kann die Feuerwehr ihn einsatztaktisch nutzen (z.B. TR-Spülung, Überdruck aufbauen).
Ich weiß natürlich, dass überwiegend der Gedanke des Rauchabzugs zur Verbesserung der Rettungswegsituation etwas "aus der Mode" gekommen ist und bestenfalls der Feuerwehrangriff unterstützt werden soll bzw. der Rauchabzug für die Entrauchung nach dem Einsatz gedacht ist.
Ich teile diese Auffassung nicht und habe deshalb hinsichtlich der Begründung zugegebenermaßen ein wenig rumgeeiert.
Wesentlich für diesen Fall ist ja, wie das zuständige Bauamt den Fall einschätzt. Und eine Behinderung des freien Rauchabzugs durch einen darüberliegenden Balkon ist zunächst nicht vom Tisch zu wischen.
Möglicherweise lässt sich z.B. eine Kompensation durch eine deutlich größere strömungstechnisch wirksame Rauchabzugsfläche verargumentieren.
Gruß
Matthias Bußmann