das Problem stellt sich evtl ganz anders dar : in einer Einheit brennt es und die Tür bleibt offen oder brennt durch. Dann wird dieser angrenzende Flur mit Feuer und Rauch überzogen. So weit baurechtskonform und tragisch genug.
Jetzt wird der gegenüberliegende Flur durch Hitze und Rauch im Brandflur aber auch beeinträchtigt, weil Hitzestrahlung über die 2,80 m rüberreichen und Ängstlichen auch im "freien Flur" die Flucht verwehren. Wenn es richtig brennt, sind 2,80 m nicht viel Abstand. Da würde ich ohne Schutzkleidung auch nicht begeistert laufen, weil die Scheiben schlagartig brechen und das Glas über die Flüchtenden verteilen können.
Daher wäre ein freier Abstand von 5 m richtig, bei 4 m mit G 30 Gläsern denkbar, bei geringerem Abstand sehe ich das problem auch, daß es für den zweiten Flur gefährlich wird, wenn ein Brand in den ersten Flur einläuft.
Ansatzwesie Lösung könnten feuerbeständige Flurwände und feuerhemmende, rauchdichte (und damit auch selbtschließende) Flurtüren sein, daß ein brand nicht in den Flur laufen kann ... ist ziemlich aufwändig, wäre aber eine denkbare Lösung.
Heime sollten eine flächendeckende Brandmeldeanlage haben, dann kann man auh einen Brand schneller erkennen und bekämpfen und ihn garnicht erst groß werden lassen.
Ein Pflegeheim mache ich s t e t s feuerbeständig in seinem Hauopttragwerk, weil es eine Weile dauert, alle Pflegebedürftigen aus dem haus zu bekommen und bis dahin sollte die Kiste stehen bleiben. Der raumabschluß der Zimmerwände und Flurwände (außer beim gegenüberliegenden Flur) reicht bei "3" schon in fh / F 30, auch die Kabelschottung, davon fällt kein Haus ein.
mfg Franz Schächer