Liebe Kollegen,
laut (Bay)Bauordnung ist ein sicherer Ausgang von Treppenräumen ins Freie gefordert, der so auszubilden ist, dass er gefahrlos als Rettungsweg dienen kann.
Mir stellt sich die Frage, ob damit automatisch Panikschlösser einzubauen sind oder welche andere Maßnahmen sind erforderlich (z.B. Knaufzylinder), um der Anforderung gerecht zu werden, denn das Zertrümmern der Glasscheiben kann nicht die Lösung im Sinne der Bauordnung sein.
Gruß
Günter Merkl