Hallo Herr Richter,
sollte es sich um eine Schule vom Typ "Erfurt" oder "Erfurt 2" handeln, würde ich mich gern einmal mit Ihnen über Ihre Lösungen, speziell die zweiten Rettungswege betreffend, unterhalten.
Die T-30 halte ich an dieser Stelle für überzogen, da man in Schulgebäuden davon ausgehen darf, dass die Nutzer sehr gut mit den Gegebenheiten vertraut sind und Evakuierungsübungen regelmäßig alle halben Jahre durchgeführt werden. Es ist damit weitestgehend abgesichert, dass es im Falle eines Brandalarms zu einem geordneten und zügigen Verlassen des Gebäudes i. d. R. in weniger als drei Minuten kommt.
Um diese Voraussetzungen abzusichern, ist der Einbau von mindestens einer Hausalarmanlage mit automatischen und nicht automatischen Meldern als Vollschutz- Anlage angezeigt. Mit ein wenig Argumentation lässt sich ein Bauherr dann auch oft von der Aufschaltung der Anlage auf eine ständig besetzte Stelle überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald