bei geschlossenen Garagen sind 20 m Abstände einzuhalten, die Durchlüftung mit den genannten geringen Lüftungsflächen funktioniert im allgemeinen auch.
Wenn man bei offenen Garagen auf die wahnwitzige Weite von 70 m kommt, bedeutet das, dass der Rauch eines brennenden Fahrzeugs, das in der Nähe der Winddruckseite steht, fast die gesamte zulässige Länge durch die Hütte geblasen wird. Das ist s e h r viel ! Solche Zahlen werden normalerweise nicht wirklich wissenschaftlich ermittelt sondern "mit dem Hammer ausgewürfelt". Ich kann mir "2 x 35 m Fluchtweglänge aus MBO" vorstellen,
a u c h dann, wenn der Fluchtweg in der Garage nur 30 m sein darf.
Wenn man es erreicht, daß "mittendrin" ein Rauchabzug nach oben möglich wird, kann man das problem verbessern und die Weite unterschreiten, obwohl das gebäude länger werden kann. Trennung z.B. an Zwischenrampen usw. mit Schlitzen bis zum Himmel.
Brandenburg schert aus der ARGEBAU Liste immer wieder etwas aus, ist nicht hilfreich aber eher politisch begründet als technisch-physikalisch.
mfg Franz Schächer