Hallo Thomm,
mir, als SV-Brandschutz und Sicherheitsing., ist so eine Vorschrift nicht bekannt!
Was soll das für einen Sinn machen? Wenns dort brennt, wo der hängt, will sicher keiner mehr davor stehen bleiben, um den RW-Plan zu lesen!?
Diese Forderung kommt vielleicht aus dem Gedanken, dass Flucht- und Rettungswege weitgehend frei von Brandlasten gehalten werden sollen. Aber wenn die ganze Sicherheit durch einmen brennbaren Rahmen aufgehoben und zerstört wird, ist sonst was faul!
Ne, also gut gemeint, aber wohl übertrieben (der Fußbodenbelag darf brennbar - B1 - sein).
Möglicherweise kommt diese Forderung von internen Regelungen des Unternehmens für das Sie arbeiten? Manche Unternehmen sagen sich: Lieber 300%, als ein Risiko. Denn Fehler werden immer wieder gemacht, und dann sind diese vielleicht nicht so tragisch und es bleibt noch 90% Sicherheit.
Mfg
der Feuerteufel