Hallo zusammen,
sehe den Beitrag von Herrn Müller eher als einen Hinweis, dass die Nutzung in Verbindung mit der IndBauRL, aus Gründen der Anwendbarkeit und der Rechtssicherheit mit der Bauaufsicht abgestimmt sein sollte. Ihre Bauherren werden es Ihnen danken.
In der Sache gehe ich mit dem Feuerteufel konform, dass die IndBauRL einiges an Ermessensspielraum, in Blick auf die Anwendbarkeit zulässt.
Ob in der Halle Maschinen in Betrieb sind die der Produktion dienen, oder EDV-Geräte, die übrigens auch ausser Betrieb und verpackt zur Verteilung in der Halle stehen könnten, macht aus meiner Sicht keinen sooo großen Unterschied.
Lösungsmöglichkeiten wie sie Herr Schächer beschreibt, sind auch aus meiner Sicht ein adäquates Mittel um das Problem von Herrn Koeppen, unter der Würdigung der Schutzziele zu erreichen.
Ein ganz anderes Problem was mich umtreibt, ist die ursprüngliche Nutzung einer F0-Halle (ca.900m?) als eine Nutzungseinheit, die sich z.B. aus Gründen der besseren Vermarktung, in eine F0-Halle mit einer Schlosserei, einem Getränkehandel und einem Elektronikfachhandel, mit drei unterschiedlichen Eigentümern verwandelt.
Wie gehe ich (Sie) hier mit der baulichen Anlage und möglichem Anpassungsbedarf um?
Stichworte:
- Ausbreitung von Feuer und Rauch,
- nachbarschützende Wirkung,
- Trennwände,
- Tragende Teile.
Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten!
Maitho