für Versammlungsstätten in der MVersStVO, für Industriebauten in der ASR ("Arbeitsplätze"), für Schulen in der MUSchulbauRL, ... aber nicht für Regelbauten in denen keine Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Ingenieurmäßig sage ich dazu: wenn sich ein Stau Herausdrängender bilden kann, ist es sachlich erforderlich, daß die Türen breit genug (1,20 m, Schule 1,25 m) sind und die Türen in Druckrichtung aufgehen, daß niemand zu schaden kommt. Wäre doch schade, so ein Würmchen zu zerdrücken, bloß weil die dicken alten Esel solchen Druck machen ... über 100 Personen unbedingt.
mfg Schächer