Hallo A. Richter,
nach SchulBauRl NRW sind eine Sicherheitsbeleuchtung und damit im Wesentlichen hinterleuchtete Rettungswegzeichen nicht zwingend erforderlich. Die Begründung ist, dass üblicherweise die Schulzeit von 7:30 Uhr bis 17:30 stattfindet.
Ich würde aber schon genau hinschauen: für Treppenräume, innenliegende Flure, Gebäudeteile, die z.B. auch außerhalb dieser Zeiten genutzt werden (z.B. VHS), sind hinterleuchtete Zeichen erforderlich. Der Betreiber muss im Prinzip nachweisen, dass während sämtlicher Betriebszeiten ein sicheres Verlassen des Gebäudes möglich ist (z.B. Arbeitsschutz oder Betriebssicherheitsverordnung).
Um möglichst flexibel zu sein, werden unsere Schulen grundsätzlich mit hinterleuchteten Rettungswegzeichen ausgestattet.
Gruß
Matthias Bußmann