Hallo Eidenhardt!
Die mir bekannte, älteste Fassung der MLAR stammt aus dem September 1988.
Beispielsweise in der BayBO von 1969 sind konkrete Aussagen zu Leistungsdurchführungen in den §§ zu Brandwänden und Decken enthalten, nicht aber bei Trennwänden.
Wenn es um die Frage Bestandsschutz für nicht geschottete Leitungsdurchführungen in Wänden im Bestand geht, wäre ich jedoch der Meinung, falls die Trennwände eine Brandschutzfunktion weiterhin haben müssen, sind die Leistungsdurchführungen zu ertüchtigen. Dies erfolgt dann auf Grundlage der Schutzziele der aktuellen Bauordnung bzw. aufgrund der Tatsache, dass ggf. durch die mögliche Ausbreitung von Rauch und Feuer eine konkrete Gefahr besteht.
Phoenix