Hallo Planer-Kollegen,
ich habe hier eine ganz interessante Problemstellung und hoffe ein paar Tips.
Also, es geht um einen bestehenden Unterflurhydranten der 3cm über Oberkante Gehweg herausragt. Da dies ja nun m.E. eine allgemeine Stolperfalle darstellt würde mich nun mal interessieren, wo es geregelt ist wie weit solche "Einbauten" herausragen dürfen.
Danke im Voraus für Antworten.
Viele Grüße Stefan Schwarz