Hallo Zusammen,
ich bearbeite gerade ein Wohn- und Geschäftshaus. An dem innen liegenden Treppenraum befinden sich insgesamt 10 NE. Gemäß (der VV zu) § 37 Bau O NRW sollen diese NE über eine Schleuse an den Treppenraum angeschlossen werden (VV 37.4222). Bei nicht mehr als 10 NE genügt auch eine T 30 RS mit Freilauftürschließer zu jeder NE (VV 37.4223).
Im vorliegenden Fall sieht die Planung nun so aus, dass 9 NE direkt an den TR anschließen und mit den entsprechenden Türen ausgestattet werden. Die restlichen NE sollen über einen notwendigen Flur angeschlossen werden. Türen Flur zu TR geplant T 30, Flur zu NE als RS.
Wie seht ihr diese Vermischung aus den beiden Punkten der VV.
Wird hier irgendetwas unterlaufen was sich problematisch darstellen könnte?
Ist das aus eurer Sicht eine Möglichkeit um einige Schleusen zu sparen?
Bitte keine Diskussion über die Anwendbarkeit der VV. Die Bauaufsicht sieht diese hier als Meinung des Gesetzgebers und handelt danach. Mir geht es um die sachlich-praktische Meinung eures Sachverstandes. Bedenklich oder nicht, dass ist hier die Frage.
Sonstige Randbedingungen:
- RWA 5% und entsprechende Türe mit Feststellmöglichkeit als Zuluft sind gegeben.
- Gebäude mittlerer Höhe mit 4 Vollgeschossen
Schon mal vorab Danke für eure Meinungen.
Gruß
Wolfgang