Hallo Herr Schächer,
ich habe das so nicht gefunden. Können Sie das noch etwas konkretisieren.
Hallo Herr Wurm,
worauf wollen Sie denn hinaus. Auf die Anforderungen nach § 29 Bauo NRW?
Für mich ist ein Staffelgeschoss ein Geschoß (Berücksichtigung von § 2(5)). Ein Staffelgeschoss im Dachgeschoß ist für mich nach § 29 Zeile 1d zu beurteilen. § 35 ist einzuhalten.
mfg
Cordier