Vielen Dank Herr Bärschmann!
Ich bin in diesem konkreten Fall aber nicht Planer, sondern wurde von der Gemeinde gefragt, ob der beschriebene Zustand brandschutzmäßig in Ordnung ist.
Eines der beiden Häuser, das grenznähere, ist bereits gebaut, das zweite noch nicht.
Klar, ein MINDESTabstand (zwischen den nächstgelegenen Bauteilen) von 5.0 m ist sinnvoll und sollte auch immer erreicht werden.
Nur wenn mich jemand fragt, ob ein bereits vorhandener Zustand -mit evtl. hohen Aufwand und Kosten, oder sogar widerrechtlichen Genehmigungen/Bebauungsplan usw.- rückgängig gemacht werden muss,
brauch ich schon wirklich gute, einer Prüfung standhaltende Argumente.
Und die habe ich so noch nicht gefunden. (Muss ja auch nicht unbedingt sein.)
Man erlebt ja oft, dass formale, gesetzliche Vorgaben sehr eng ausgelegt werden, wass im Einzelfall zu durchaus hohem, vielleicht auch nicht immer ganz gerechtfertigt erscheinendem Aufwand führt.
Aufgrund der nicht klar geregelten Dachüberstände (s. a. neue Kommentierung Simon/Busse zu Art.6 Rn.408), immer sofort die generellen Schutzziele heranzziehen und sich daraus was zu konstruieren, ist meiner Meinung nach auch nicht grundsätzlich gerechtfertigt.
Danach jedoch zu sagen, du hast das Gesetz und den Art. 12 nicht beachtet, weil du die Brandausbreitung nicht verhindert hast, ist recht einfach.
Ja, beide Dächer sind aus Holz.
Vielen Dank,
Josef Edtbauer