Hallo Teilnehmer
Die z.B. Flurwand oder andere Trennwände müssen und sollen länger halten als die kleine Tür. Es geht nicht nur um die Rettung der Personen oder Ausbreitung von etwas Rauch und Feuer, sondern um die Möglichkeit für die Einsatzkräfte noch löschen zu können. Es ist nicht vertretbar dass ganze Wände umfallen(Sicherung des Rückzugsweges der FW). An den kleinen Öffnungen kommt ein ausgerüsteter Feuerwehrmann leichter vorbei. Auch die Brandausbreitung über kleine Türen sind leiter zu verhindern als der großflächige Duchbruch.
Ich könnte auch den Art. 12 strapazieren.
Im Übrigen wird die Aussage von Herrn Bussmann nach Rückfrage von den Glasherstellern bestätigt.
Die feuerhemmenden oder feuerbeständigen Trockenbauwände haben dagegen auf jeder Seite Platten, welche für sich die Feuerwiderstandsfähigkeit fast garantieren.
Bei den hochfeuerhemmenden Wänden darf nach 60 min der "Kern der Wand" hinter der Brandschutzbekleidung max 280 Grad (im Mittel 250 Grad) haben. Da ist das Innenleben der Wand noch nich verbrannt (nur angesenkt). Diese Brandschutzbekleidung ist im Übrigen nicht nur auf einer Wand sondern auf beiden Seiten und auch sonst "umspannend" vorzusehen (besser in der Holzbaurichtlinie nachlesen).
Die feuerbeständigen Bauteile aus z. B. Ziegel haben auch Reserven, egal ob diese beidseitig oder nur einseitig beflammt werden.
Meine Vorschreiber haben natürlich Recht mit der Tatsache, dass trotz dieser Reserven alle raumabschließenden Bauteile nur von einer Seite geprüft werden (nur Stützen oder nicht raumabschließende Bauteile).
Wenn aber die Verglasung von beiden Seiten beflammt oder so geprüft werden würde, hält diese nur 5 min (F 30) oder 10 min (F 90). Diese Information habe ich bei einem Ausbildungsabschnitt in einer Materialprüfanstalt . Oder besser gesagt gehört der vorbeugende Brandschutz zur Grundausbildung eines Feuerwehrmannes.
Gruß Norbert Bärschmann