Autor: Alois Schmid Hallo Herr Müller
Besten Dank für die Antwort. Es soll auf jeden Fall eine Garage mit Holzwänden werden. Das Wohngebäude wird auch in Holzbauweise erstellt.
Da sind nicht brennbare Wände nicht zu schaffen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist die von mir beschriebene Kontruktion als Grenzwand in Ordnung, wenn eine mind. 80 mm starke Dämmung mit einer Rohdichte von 50 kg/cbm eingebaut wird.
Da es sich um eine geschlossene Kleingarage handelt scheidet F0 leider aus.
Ist meine Annahme richtig, dass eine "Brandwand" erstellt werden muss, wenn die Garage größer als 20 qm ist?
Beinhalten die 20 qm auch den Geräteraum?
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Im voraus besten Dank.
Gruß
Alois Schmid