Ich habe einen Versammlungsraum für 400 Personen mit 2 Ausgängen mit 1,20m lichter Breite aus dem Raum. Es stehen 2 Treppenräume zur Verfügung (1. und 2. Rettungsweg). Muss ich die Breite der Treppen und Zugänge zu den Treppenräumen für jeweils 400 Personen auslegen (2,40m Breite) oder reicht es, wenn ich sage, je Treppenraum nur 200 Personen, damit wären nur 1,20m lichte Breite notwendig.
Anzuwenden ist in diesem Fall die MVstättV.