Hallo,
es geht um einen Seilaufzug in einem Betonaufzugsschacht.
Umfassungswände sind in F90.
Einige Fragen hierzu (Angaben in der Baugenehmigung sind keine zu ersehen):
1
Wo ist die Logik, dass abweichend davon die Türen ja nur aus Stahlblech sind und eben ungleich F90?
2
Darf der Aufzug oben an nicht gegen Brand geschützten Stahlprofilen abgehängt sein? (Die Träger sind seitlich wiederum am Beton aufgelagert)
3
Grundfläche ca. 2,1 x 3,4 m,
meines Wissens muss der RWA-Querschnitt "Aw" mind. 2,5 % der Grundflächje aufweisen -korrekt?
4
Reicht es idR aus, wenn aussenseitig die Aufzugsüberfahrt (Höhe ca. 1,5 m, mit Zinkblech verkleidet) lediglich mit einer Anschlussfahne ins Ringnetz des Blitzschutzes eingebunden wurde,aber keine eigene Auffangleitung hat?
(Im Abstand von jeweils ca. 10 m sind 2m höher gelegene Dachflächen, die Auffangleitungen haben)
Vorab vielen, vielen Dank für die Zeit der Antwort!