Hackschnitzellager L=30,00m B=20,00m, Rauminhalt 4900 m3.
Freistehend, mit angebautem Heizraum.
Frage: Der Antragsteller möchte eine Hackschnitzellagerhalle mit Abweichung nach Art. 63 BayBo. errichtern.
Antrag der Abweichung: Tragkonstruktion in Stahl- bzw. Holzbauweise (ohne nachgewiesene Feuerwiederstandsdauer)
Begründung: Es handelt sich um ein Erdgeschossiges freistehendes Gebäude. Nach IndBauRL kann nach Abschn. 6 (Verfahren ohne Brandlastermittlung) bis 1800 m2 Brandabschnitsfläche die Tragkonstruktion ohne Feuerwiederstandsdauer ausgeführt werden.
Abstandsflächen sind eingehalten, Nachbarliche Interessen sind nicht betroffen.
Frage: Kann in diesem Fall die IndBauRL angewendet werden ? Nach meiner Rechtsauffassung ist hier die BayBO maßgebend und die Tragenden Wände und Stützen sind feuerhemmend nach Art. 25, Abs.1,3 auszuführen.