Problemstellung:
Eine freistehende Halle als Hackschnitzellager 600,00 m2 mit angebautem Heizraum 83,00 m2. Der Heizraum hat eine Nennwärmeleistung von 950 KW. Die raumabschließenden Wände des Heizraumes sind nach FeuVO §6 feuerbeständig auszubilden. Der Heizraum wird über zwei Förderschnecken für die Hackschnitzel von der Lagerhalle durch die F90 Wand bestückt.
Frage: Wie werden die erf. Durchdringungen in der Brandwand gesehen ? Welche Kompensationsmaßnahmen sollten festgesetzt werden ?
Mfg.
Gun Robert