Sag mal Franz...
was macht eigentlich das "bewachsene Getreidefeld",
...wenn der Blitz genau dort in den Baum einschlägt, wo der Strobel seine Halle hinbauen wollte?
...oder wenn der Mähdrescher brennt, der eigentlich in der Halle parken sollte, nun aber -weil die Löschwasserversorgung 15x teuerer gewesen wäre als die ganze Halle- einfach neben dem Feld steht?
Und an Mattes:
Also wenn Du schon die das W405 heranziehst (obwohl dieses eben genau keine Regeln enthält, wie der Löschwasserbedarf für Objekte im Außenbereich ermittelt wird) bin ich so frei und zitiere mal daraus:
"Für abgelegene Einzelanwesen in ländlichen Gebieten kann die Löschwasserversorgung dann als ausreichend angesehen werden, wenn das Löschwasser mit nachbarlicher Löschhilfe aus größerer Entfernung z.B. mit Tanklöschfahrzeugen oder mit Behälterfahrzeugen beschafft wird."
Die 30 cbm werden in der W405 sehr vorsichtig empfohlen. Und dann geht es hier immer um etwas größere Objekte wie ganze Höfe, Ställe etc. Hey, mit 30 cbm kannst Du in der von Strobel genannten Halle einen ozeanischen Löscheffekt erreichen.
Und im Übrigen (das mag in NRW/Hessen/B-W anders sein): In Bayern gibt es -auch für den Außenbereich- keine baurechtlichen Regelungen bzw. Abhängigkeiten bezüglich des Löschwasserversorgung - dies ist (und bleibt) die Aufgabe der Gemeinde.
Gruß
Werner Müller