Hallo Kollegen, wie ist dieser Fall zu beurteilen:
ein landwirtschaftl. Gebäude, 2-geschossig, Vordergebäude von hinterem Gebäudeteil ( frühere Scheune)durch Brandwand ( über Dach ) getrennt.
Nutzung: Vordergebäude Wohnen, Rückgebäude: EG Wohnen, Heizung,
OG Abstellfläche für Traktoren, landwirtschaftl. Maschinen.
Meine Frage: wie ist dieser Maschinenabstellbereich einzuordnen,
das EG ist fb incl. Decke, darüber ein Holzdachstuhl wie er in alten Scheunen üblich ist ( das ganze Gebäude ist Gebäudeklasse 3 ). Nach Garagenverordnung ? (feuerhemmend ist nicht mehr möglich), oder gibt es hierfür Erleichterungen?
Vielen Dank
Klaus-Peter Scharf