Hallo Gerhard
Es gibt nicht nur Baurecht oder anderst ausgedrückt ein Gebäude wird nicht nur geplant und gebaut sondern auch noch ca. 40 Jahre genutzt.
Nach Baurecht werden die erforderlichen Maßnahmen im BS- Konzept geplant (wichtige Grundlage, aber nicht alles). Nach Arbeitsschutzrecht muss jeder Arbeitgeber nach Übernahme des Gebäudes (in selbst festzulegenden Abständen bzw. relevanten Ereignissen) eine Gefährdungsbeurteilung machen und die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen festlegen (besser schon als Zuarbeit für das BS- Konzept).
Nach Baurecht kannst Du beispielsweise Büro- NE ohne Flure vorsehen, nach Arbeitsschutzrecht sind für gefangene Räume je nach Nutzung und Gefahr zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Das ist nicht immer eine von ELA Anlage. Ich will nur feststellen, dass nicht immer alles festgeschrieben ist. Dieser Trend setzt sich weiter fort.
Die Deregulierung erfordert entsprechende Verantwortungsübernahme vom Planer und auch vom späteren Betreiber. Dafür gibt es die beiden Instrumente Gefährdungsbeurteilung und BS- Konzept.
Bei der Erstellung un Fortschreibung vorgenannter Instrumente ist Fachkopetenz gefragt. Abschreiben oder mit den Vorschriften vergleichen wird bald der Vergangenheit angehören.
Gruß Norbert Bärschmann