Hallo M. Siebenstein,
Ja, Abweichungen sind in Brandschutzkonzepten aufzuführen und zu begründen bzw. entsprechende Kompensationen darzulegen.
Der Alltag zeigt, dass nicht selten eine ganze Reihe von Abweichungen nicht vom SV erkannt wird.
Dann muss Bauaufsicht und Brandschutzdienststelle -zumindest im Sonderbau- aber auch noch prüfen.
Wird dann mit von allen Beteiligten nicht erkannter Abweichung die Baugenehmigung erteilt, ist diese zumindest legal. Das ist aber nicht als Freibrief für die weitere Entwicklung des Gebäudes zu betrachten. Wenn etwas schiefläuft, hängen alle mit drin, keiner kann sich dann reinwaschen.
Ich würde wesentliche Abweichungen dann zumindest nachträglich beantragen und absegnen lassen oder trotzdem freiwillig das Baurecht an diesem Punkt erfüllen.
Gruß
Matthias Bußmann