Hallo ich bin Student (Wirtschaftsingenieur) und schreibe eine Diplomarbeit über ein Hochregellager?leider habe ich keine großartigen Kenntnisse im Brandschutz und deren gesetzlichen Vorschriften bzw. Richtlinien.
Hochregel: Grundfläche: ca. 300m?
Höhe: 14m
Breite: 11m
Länge: 30m
Lagergut: Kupferrollen (Holztrommel), Generatorenteile
manuelle Einlagerung
HRL ist in Halle, freistehend, eingebaut
Meine Aufgabe (Problem) teilt sich in zwei Abschnitte:
Das derzeitige HRL wurde Mitte der 80er Jahre, ohne Sprinkleranlage, gebaut (Genehmigte Brandlast 87 kWh/m?). Seitdem wurde das HRL in gleicher Form genutzt und das Lagergut nicht grundlegend geändert.
Jetzt sind aber mehrere Parteien (Brandschutzschachverständiger, Versicherer etc.) der Meinung dass die Brandlasten, durch die Lagerung der Ware auf EU-Holzpaletten, zu hoch sind (ca. 700 kWh/m?) und deswegen eine Sprinkleranlage nachgerüstet werden muss.
Weiterhin ist in der Zukunft eine Automatisierung des Lagers geplant. Dabei werden die Regale zwar neu gebaut aber in etwa der gleichen Aufstellung wie bisher errichtet. Die größte Neuerung ist die automatische Bestückung des HRL. Das Lagergut bleibt aber das gleiche (Generatorenteile auf EU-Holzpaletten).
Meine Fragen:
- Liegt eine Nutzungsänderung des alten HRL vor (durch Brandlastenerhöhung)?
- Welche Gesetze und Richtlinie sind bindet?
- Muss eine Sprinkleranlage eingebaut werden?
- Liegt bei Automatisierung eine Nutzungsänderung vor?
- Wenn JA, was gibt es für Folgen?
- Muss und wenn ja, unter welchen Bedingungen muss eine Sprinkleranlage eingebaut werden?
- Wer kontrolliert ob eine Sprinkleranlage notwendig ist?
Ich habe die ThürBO, VDI-Hochregale und IndBauR vorliegen, wobei ja die IndBauR nicht greift das das HRL über 9m ist.
Ich hoffe das war jetzt nicht soviel, aber ich bin eben ein Wirtschaftsingenieur und kein Bauingenieur.