Hallo!
Ich habe folgendes Problem.
Inzwischen ist auch in Bayern die Industriebaurichtlinie eine eingeführte Technische Baubestimmung.
D.h. m. W. sie ist anzuwenden.
Im Brandschutzatlas findet sich der Hinweis, dass der genaue Text der eingeführten Industriebaurichtlinie auf der Brandschutz-CD befindet.
Dort finde ich unter Bayern aber nur die Muster-IndBauRL.
Danach wäre diese Richtline nach Abschnitt 3.1. z.B. auch auf jeden Lebensmitteldiscounter anzuwenden.
Das kann ich jedoch nicht glauben.
Ich bin jedem dankbar der hier für mehr Klarheit sorgen kann.
HTE