Hallo,
ich habe folgenden Fall: eine innere Trennwand zwischen Bürobereichen und Gebäutechnikbereichen wird im Brandschutznachweis als F90-Wand deklariert (keine Brandwand). Über diese Wand wird nun das Dach aus Trapezblechprofilen hinweg geführt (Spannrichtung rechtwinklig zur Wandachse).
Die offenen Bereiche zwischen den Sicken des Trapezbleches und der Wand sollen mit ´Sickenfüllern´ aus Steinwolle gefüllt werden.
Wie weit muss ich eurer Meinung nach die Sickenfüller links und rechts der Wand überstehen lassen? Muss ich das überhaupt, denn es handelt sich ja um keine Brandwand? Gefühlsmäßig würde ich den Übergang analog des Feuer-Trutz Details 4.2-7 mit links und rechts jeweils 50cm ausführen, jedoch besagt dieser im Detail 4.8-5 (Trapezblecheindeckung) das man hier sogar auf 1,00m gehen sollte!
Was sagen die Experten dazu?!